Die Innungsversammlung am 11.05.2026 hat folgende neue Satzungsregelung beschlossen:
§ 21 Abs. 1 Satz 1 und 2: "Der Vorstand besteht aus dem Obermeister, seinen 1 und 2 Stellvertretern, sowie von 1 bis zu 5 weiteren Mitgliedern. Der Vorstand besteht insgesamt aus minimal 3 und maximal 8 Mitgliedern."
Die Satzungsänderung wurde am 5.6.2026 von der Handwerkskammer für Unterfranken genehmigt.

