Noch einmal Pflegeversicherung: Bald Nachweis der Kinderzahl digital

Im vergangenen Jahr mussten Arbeitgeber zur Berechnung der Beiträge in die Pflegeversicherung die Anzahl der Kinder der Mitarbeiter abfragen. Seit Juli 2023 galten unterschiedliche Beitragssätze in der Pflegeversicherung.

Quelle: Pixabay

Je nachdem, wieviel Kinder die Eltern haben, bekamen Beschäftigte mit 2 Kindern oder mehr (bis 5)  einen Abschlag vom Beitrag. Bisher sind die Arbeitgeber angehalten, die konkrete Anzahl der Kinder zu ermitteln und zu berücksichtigen.

Ab 31.03.2025 wird den Betrieben ein digitales Verfahren zum Nachweis berücksichtigungsfähiger Kinder zur Verfügung stehen. Arbeitgeber haben dann 3 Monate Zeit (bis 30. Juni 2025) bisherige Meldungen zu korrigieren und Abschläge samt Zinsen rückwirkend zum 01. Juli 2023 zu erstatten.

Einzelfragen:

Wie lange gelten die Abschläge vom Beitragssatz?  Anwort: Bis zum Ablauf des Monats, in dem das Kind 25 Jahre alt wird.

Werden im ausland lebende Kinder berücksichtigt? Antwort: ja. Es ist unerheblich, ob die Kinder im Inland oder Ausland geboren wurden oder leben.

Was passiert, wenn die Angaben im späteren digitalen Verfahren von den derzeitigen Angaben abweichen?

Antwort: Sofern die Angaben im bisherigen Auskunftsverfahren vom späteren digitalen Verfahren abweichen, soll keine Korrektur erfolgen, die zulasten der Arbeitgeber oder der Mitarbeiter erfolgt.

Wie lange gilt die Elterneigenschaft? Antwort: Ist die Elterneigenschaft einmal festgestellt worden, gilt sie ein Leben lang und bewahrt so vor dem Beitragszuschlag (der für Mitarbeiter ohne Kinder gilt).

Weitere Infos, bei der AOK, hier

Fragen klären Sie hierzu bitte mit der jeweiligen Krankenkasse oder dem Steuerberater.